Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 237/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Januar 2011 wird auf Kosten der Antragstellerin zu¬rückgewiesen.


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