Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 244/11

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17. Dezember 2010 - 5 K 5754/10 (VG Gelsenkirchen) - gegen den Haftungsbescheid der Antragsgegnerin vom 21. April 2010 wird ange-ordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.236,63 Euro festgesetzt.


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