Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 18/11

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller ¬gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Aachen vom 13. Dezember 2010 werden auf Kosten des jeweiligen An¬trag¬stellers zurückgewiesen.

Der Streitwert für das jeweilige Beschwerdeverfah¬ren wird auf 5.000, Euro festgesetzt.


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