Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1575/09

Tenor

Soweit der Rechtsstreit erledigt ist (Steuerfestsetzung für das Jahr 2007 und Steuervorauszahlungen für das Jahr 2009 und die Folgejahre), wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das angegriffene Urteil wirkungslos.

Das Urteil wird geändert:

Die Klage (Festsetzung einer Vorauszahlung für das Jahr 2008) wird abgewiesen.

Der Kläger trägt 2/9 und die Beklagte trägt 7/9 der Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheits¬leistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des je¬weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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