Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1709/09

Tenor

Das angegriffene Urteil wird geändert.

Soweit das Verfahren in der Hauptsache für erle¬digt erklärt worden ist, wird es eingestellt. Inso¬weit ist das angegriffene Urteil unwirksam.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens bei¬der Rechtszüge.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe des zu vollstre¬ckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55
56
57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.