Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1703/10

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬ver-fahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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