Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1487/09

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 35.000 Euro festgesetzt.


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