Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 339/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. März 2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 250.000, Euro festgesetzt.


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