Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 268/11

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird gleichfalls auf 1.107,- Euro festgesetzt.


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