Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 45/11

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entschei¬dung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Be-schlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. März 2011 werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfah¬ren auf jeweils 5.000, Euro festgesetzt.


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