Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 558/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. April 2011 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 18.000,00 Euro festgesetzt.


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