Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 567/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 29. April 2011 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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