Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 808/10

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Erben des Klägers tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 35.000,00 Euro festgesetzt.


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