Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1074/10

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 573,54 € festgesetzt.


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