Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 32/11

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 24. November 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird unter Aufhebung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für die erste Instanz und für das Zulassungsverfahren auf jeweils 10.000, Euro festgesetzt.


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