Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1659/10

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Oktober 2010 geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Wiederher-stellung/Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (VG Köln - 7 K 4747/10 -) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 16. Juli 2010 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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