Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 799/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwert-beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Juni 2011 geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 15.000,- € festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsge-bührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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