Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 E 772/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Eventuell entstandene außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.


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