Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 416/11.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 11. Januar 2011 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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