Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1558/11

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung ¬gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2011 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000,- Euro festgesetzt.


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