Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 385/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. November 2006 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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