Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1022/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. Juli 2011 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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