Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1963/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin ¬gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 14. Juli 2011 wird als unzulässig ver¬worfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beru¬fungs¬verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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