Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 519/10

Tenor

Das durch gerichtlichen Vergleich beendete Verfah-ren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Januar 2010 ist mit Ausnahme der ihm beigefügten Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu ¾ und die Beklagte zu ¼. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.