Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1161/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22. September 2011 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfah¬rens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬verfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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