Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 983/11

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.


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