Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 66/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Juli 2011 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000, Euro festgesetzt.


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