Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 67/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Juli 2011 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000, Euro festgesetzt.


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