Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 200/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 50.000 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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