Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 968/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 3.500,00 Euro festgesetzt.


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