Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 1257/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert für beide Rechtszüge - insoweit unter Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses - wird auf 3.750 Euro festgesetzt.


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