Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 3064/08

Tenor

Auf die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Gerichts vom 31. März 2011 geändert.

Der Streitwert wird für die zweite Instanz auf 200.000,00 Euro festgesetzt.

Im übrigen wird die Gegenvorstellung zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.