Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1427/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen zu je 1/3 die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.


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