Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 2480/10

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 1. Oktober 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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