Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1135/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2011 mit Ausnahme der Streitwertfest-setzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (Az.: 27 K 370/11 Verwaltungsgericht Düsseldorf) gegen die Ziffern 1 und 2 der Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. Januar 2011 wird angeordnet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000,- Euro festgesetzt.


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