Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 723/11

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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