Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 2087/09

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 28. Juli 2009 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.


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