Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 10/10.PVL

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass

- ein Beschluss des Beteiligten zu 1. rechtswidrig ist, wenn der Beratungsgegenstand erst am Tag der Personalratssitzung auf die Tagesordnung ge¬setzt wurde und in der Personalratssitzung ein anwesendes ordentliches Personalratsmitglied Widerspruch gegen die Behandlung dieses Beratungsgegenstandes erhoben hat,

- die in der 12. ordentlichen Sitzung am 9. September 2008 gefassten Be¬schlüsse zu den Tagesordnungspunkten I 5 und I 6 ungültig sind und

- die in der 14. ordentlichen Sitzung am 23. September 2008 gefassten Be¬schlüsse zu den Tages¬ordnungspunkten I 9 und J 9 ungültig sind.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt und die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.