Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 311/09

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck¬bar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicher¬heit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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