Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1419/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Be¬schluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 3. November 2011 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.