Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 669/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2011 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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