Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2609/11.A

Tenor

Die Berufung der Klägerin ¬gegen das Urteil des Ver-waltungsgerichts Köln vom 3. November 2011 wird als unzulässig ver¬worfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfah-rens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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