Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 1144/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.204,37 Euro festgesetzt.


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