Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 112/12.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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