Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 269/11

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. Dezember 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 3.581,93 Euro festgesetzt.


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