Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 17/12

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever¬fah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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