Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1337/10

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der durch das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 29. April 2010 erfolgten Festsetzung – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 2.952,00 Euro festgesetzt.


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