Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 2152/10

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. August 2010 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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