Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 54/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.100,- Euro festgesetzt.


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