Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 289/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 23.657,42 Euro festgesetzt.


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